Mängelbeseitigung
Liebe Pächterinnen und Pächter,
im Juni/Juli 2026, fanden die turnusmäßigen Begehungen sämtlicher Parzellen unserer Kleingartenanlage(n) statt. Bei der Begehung wurden in einigen Parzellen Abweichungen von den
verbindlichen Vorgaben (BKleingG und Gartenordnung) festgestellt. Neben vereinzelten
Verstößen (hier erfolgt eine gesonderte Mitteilung/Schreiben an den jeweiligen Pächter
m/w/d) wurden insbesondere die folgenden Punkte bemängelt:
1. Nutzfläche: Der vorgeschriebene Anteil der kleingärtnerischen Nutzfläche (mehr
als 1/3 der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse und andere essbaren
Erzeugnisse zu verwenden) ist nicht im geforderten Umfang gegeben.
2. Bäume und Gehölze: Die Wuchshöhe von Bäumen überschreitet die gemäß
Gartenordnung zulässige Wuchshöhe – teils erheblich. Bitte bedenken Sie, dass dies
auch zu Beeinträchtigungen benachbarter Pachtender führen kann.
3. Planschbecken (Pools bzw Wasserbecken): In mehreren Gärten stehen
ungenehmigte Planschbecken (Pools bzw. Wasserbecken). Diese müssen vom
Vorstand genehmigt werden. Nicht genehmigte Pools stellen einen Verstoß gegen die
Gartenordnung dar und sind unzulässig.
Aufforderung zur eigenverantwortlichen Prüfung
Kraft dieses Schreibens sind alle Pächterinnen und Pächter dazu aufgefordert, ihre Parzelle
eigenverantwortlich und vollumfänglich auf die Einhaltung der Vorgaben der Gartenordnung
zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die oben genannten Punkte. Für Planschbecken (Pools
bzw. Wasserbecken) muss ein Genehmigungsantrag beim Vorstand gestellt oder die nicht
genehmigte Anlage zurückgebaut werden. Die Aufstellung der Planschbecken ist nur im
Zeitraum 01.04. bis 30.09. eines jeden Jahres gestattet.
Etwaige festgestellte Abweichungen sind unverzüglich, bei der Nutzfläche bis spätestens
31.03.2027, bei den Bäumen/Gehölzen bis spätestens 28.02.2027 eigenständig zu beheben.
Der Vorstand behält sich vor, im Falle nicht fristgerecht behobener Mängel, weitere Schritte
einzuleiten bis hin zur Einleitung eines Kündigungsverfahrens. Eine erneute Kontrollbegehung wird zu gegebener Zeit im Frühjahr 2027 erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Maßnahmen der Sicherung der kleingärtnerischen
Nutzung im Sinne aller Mitglieder dienen. Sie sichern den Erhalt unserer Anlage als
Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung.
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand
Der Kleingärtnerverein Köln- Deutz e.V., gegründet im Jahre 1917, ist erfreut, Sie als Gast in unserem Internetportal begrüßen zu dürfen. Auf diesem Wege möchten wir Ihnen gerne unsere Gartenanlage vorstellen. |